ANFAHRT.
Von Diessenhofen fahren Sie auf der Schlattingerstrasse Richtung Schlattingen. Rund 850 m nach dem Ortsausgang Diessenhofen biegen Sie links bei der zweiten Bahnunterführung ab.
Folgen Sie der Strasse anschliessend rund 550m bis zur im Plan markierten Strassengabelung (Ratzenhüsli).
Einzelne Autoparkplätze sind rechterhand von der Informationstafel beim Waldeingang vorhanden.
ORIENTIERUNG IM RUHEWALD.
Der Ruhewald ist momentan in die drei Sektoren 1, 2 und 8 aufgeteilt und kann um zusätzliche Sektoren erweitert werden.
MARKIERUNG DER BÄUME.
Alle Bäume mit freien Plätzen sind durch ein farbiges Band und eine kleine runde Plakette auf der Nordseite des Baumes gekennzeichnet.
Grün · frei für Menschen oder Tiere
Blau · reserviert für Menschen
Schwarz · reserviert für Tiere
BEISETZUNGSPLÄTZE.
Rund um jeden Ruhebaum gibt es acht Plätze. Asche von Mensch und Tier werden an getrennten Bäumen beigesetzt. Es ist auch möglich, einen Familienbaum mit acht Plätzen zu erwerben, die der Erwerber selber frei vergeben kann. Für Ruheplätze für Menschen gilt eine Laufzeit von 50 Jahren ab Kauf. Die Laufzeit von Familienbäumen kann verlängert werden.
Die Preisliste und das Antragsformular für einen Ruheplatz oder einen Familienbaum können Sie hier herunterladen oder auf dem Postweg bestellen an: Bürgergemeinde Diessenhofen · Alfred Reutimann · Grossholzstrasse 10, 8253 Diessenhofen
FÜHRUNGEN IM RUHEWALD.
Sie möchten den Ruhewald persönlich kennenlernen? Gerne bietet die Bürgergemeinde private Führungen an. Diese können individuell angefragt und gegen eine Gebühr von CHF 50.00 zu einem gemeinsam vereinbarten Termin durchgeführt werden.
Nutzen Sie gerne das Kontaktformular für Ihre Anfrage.
ABLAUF EINER BEISETZUNG.
Der von der Bürgergemeinde beauftragte Ruhewaldwart hebt auf den vereinbarten Termin das Grab aus und verdeckt es mit einem Holzbrett. Die Hinterbliebenen können die naturbelassene Holzurne oder die Asche in den Wurzelbereich des Baumes geben. Zum Auffüllen steht den Hinterbliebenen eine kleine Schaufel zur Verfügung. Der Ruhewaldwart ist dabei anwesend und kann auf Wunsch diesen Teil der Beisetzung übernehmen. Die Schaufel darf im Gedenken an die Beisetzung des Verstorbenen mitgenommen werden.