ANFAHRT.
Zu Fuss vom Bahnhof in rund 20 Minuten erreichbar, mit dem Auto in 2 Minuten:
Von der Hauptstrasse Berg 1 km den Wegweisern Richtung Stelzenhof folgen. Eine Informationstafel befindet sich beim Eingang zum Ruhewald.
Parkierungsmöglichkeiten sind vorhanden.
ORIENTIERUNG IM RUHEWALD.
Der Ruhewald ist momentan in Sektor A und Sektor B aufgeteilt und kann um zusätzliche Sektoren erweitert werden.
MARKIERUNG DER BÄUME.
Alle Bäume im Ruhewald mit freien Plätzen sind mit einer Plakette gekennzeichnet. Die kleine runde Plakette findet sich jeweils an einem Pfahl auf der Nordseite des Baumes.
BEISETZUNGSPLÄTZE.
Rund um jeden Ruhebaum gibt es acht Plätze. Asche von Mensch und Tier werden an getrennten Bäumen beigesetzt. Es ist auch möglich, einen Familienbaum mit acht Plätzen zu erwerben, die der Erwerber selber frei vergeben kann. Für Ruheplätze für Menschen gilt eine Laufzeit von 50 Jahren ab Kauf, für Tiere eine Laufzeit von 20 Jahren. Die Laufzeit von Familienbäumen kann verlängert werden.
Die Preisliste und das Antragsformular für einen Ruheplatz oder einen Familienbaum können Sie hier herunterladen oder auf dem Postweg bestellen an: Bürgergemeinde Berg · Karin Füchter-Altwegg · Ottenbergstrasse 39, 8572 Berg TG
ÖFFENTLICHE UND PRIVATE FÜHRUNGEN.
Die Bürgergemeinde organisiert mehrmals im Jahr kostenlose öffentliche Führungen. Bitte melden Sie sich hierzu beim passenden Termin mindestens 24 Stunden vorher an.
Nächster Termin: 23. November 2024, 10:00 Uhr
Gegen eine Gebühr von CHF 50.00 führt die Bürgergemeinde auch eine private Führung zu einem gemeinsam vereinbarten Termin durch. (Bitte im Formular auswählen!)
ABLAUF EINER BEISETZUNG.
Der von der Bürgergemeinde beauftragte Ruhewaldwart hebt auf den vereinbarten Termin das Grab aus und verdeckt es mit einem Holzbrett. Die Hinterbliebenen können die naturbelassene Holzurne oder die Asche in den Wurzelbereich des Baumes geben. Zum Auffüllen steht den Hinterbliebenen eine kleine Schaufel zur Verfügung. Der Ruhewaldwart ist dabei anwesend und kann auf Wunsch diesen Teil der Beisetzung übernehmen. Die Schaufel darf im Gedenken an die Beisetzung des Verstorbenen mitgenommen werden.